RB-Schulungs- und Trainingscenter
Sicherheitsunterweisung und Rettungsübung
gem. DGUV Vorschrift 21 (bisher BGV C5)
und DGUV Regel 103-004 (bisher GUV R 126)
- Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer, neue Mitarbeiter vor Aufnahme der Arbeiten über Gefährdungen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
- Bei regelmäßig wiederkehrenden, gleichartigen Arbeiten genügt es, wenn die Unterweisung in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, erfolgt.
- Maßnahmen zur Rettung müssen in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, praxisnah geübt werden.
Atemschutzunterweisung mit Rettungsübung
gem. DGUV Regel 112-190 (bisher GUV-R 190)
Inhalt der Atemschutzunterweisung:
- Zweck des Atemschutze
- Regelwerke für Atemschutz, Benutzerinformation
- Folgen von Sauerstoffmangel auf den Organismus und Einwirkung von Schadstoffen
- Aufbau und Wirkungsweise von Atemschutzgeräten
- Grenzen der Schutzwirkung, Benutzungsdauer
- Anlegen des Atemschutzes
- Verhalten während des Gebrauchs
- Pflege
- Praktische Übung
Vorteile unseres Schulungs- und Trainigscenters auf einen Blick:
- Übungsmöglichkeiten mit: Dreibaum, Auslegerarm, Laufwagen, Mobilkran und Einfahrgeräten
- Zeitnahe Schulung von neuen Mitarbeitern
- Bei Ausfällen durch z.B. Krankheit, Urlaub kann die Schulung für diese Mitarbeiter an einem anderen Termin nachgeholt werden.
- Die Mitarbeiter können an verschiedenen Schulungsterminen teilnehmen, somit fallen nicht alle Beschäftigten wegen der Schulung aus.
- Keine Ablenkung durch Arbeitsalltag
- Die Rettungsübungen werden witterungsunabhängig durchgeführt, da sich die Übungsstrecke in einer Halle befindet.
- Der Erfahrungsausstausch mit anderen Teilnehmern kann hilfreiche Tipps und Informationen „von Anwender zu Anwender“ liefern.
