Gaswarngeräte
Ein Einstieg in umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen bringt diversen Gefahren mit sich. Eine nicht unbedeutende Gefahr ist die, durch Gase, Stoffe, Dämpfe und Sauerstoffmangel (DGUV Regel 103-004 [GUV–R 126]). Es ist aus diesem Grunde sehr wichtig, sogar lebenswichtig, umschlossene Räume von abwassertechnischen Anlagen vor dem Einstieg freizumessen.
Wir führen in unserem Programm Gasmessgeräte der Firma Dräger. Ein Angebot erstellen wir Ihnen gerne!
Sie brauchen ein Gaswarngerät nur kurzzeitig oder wünschen ein „Rundumsorglos Paket“, fragen Sie unsere Mietvarianten an!
Ebenso bieten wir überholte und geprüfte Gebrauchtgeräte zum Sonderpreis an! (Nur solange der Vorrat reicht!)
Nach der T023 ist alle 4 Monate eine Funktionskontrolle und einmal im Jahr eine Systemkontrolle vom Hersteller oder einer von Hersteller zertifizierten Person durchzuführen. Eine Werkstatt- oder Vor-Ort-Funktions- und Systemkontrolle bieten wir Ihnen auch gerne an!
Auszug aus der T023
Die maximalen Abstände zwischen den Kontrollen betragen: | |
Kontrollarten | Intervalle |
Sichtkontrolle und Anzeigetest | Vor jeder Arbeitsschicht
Wenn absehbar ist, dass ein Gerät über den Schichtwechsel hinweg eingesetzt wird, kann die Kontrolle auch arbeitstäglich erfolgen. |
Funktionskontrolle | 4 Monate |
Systemkontrolle | 1 Jahr |
Aufzeichnung | 3 Jahre |

Dräger X-am 8000

Dräger X-am 5600

Dräger X-am 7000
(nur noch Ersatzteile)