Gaswarngeräte

Ein Einstieg in umschlossenen Räumen abwassertechnischer Anlagen bringt diversen Gefahren mit sich. Eine nicht unbedeutende Gefahr ist die, durch Gase, Stoffe, Dämpfe und Sauerstoffmangel (DGUV Regel 103-004 [GUVR 126]). Es ist aus diesem Grunde sehr wichtig, sogar lebenswichtig, umschlossene Räume von abwassertechnischen Anlagen vor dem Einstieg freizumessen.

Wir führen in unserem Programm Gaswarngeräte (X-am- und Pac-Serie) und Zubehör (Prüfröhrchen, Prüfgase, manuelle- und automatische Begasungsteststationen) der Firma Dräger .
Sie brauchen ein Gaswarngerät nur kurzzeitig oder wünschen ein „Rundumsorglos Paket“, fragen Sie unsere Mietvarianten an!
Ebenso bieten wir überholte und geprüfte Gebrauchtgeräte zum Sonderpreis an! (Nur solange der Vorrat reicht!)

Ein Angebot erstellen wir Ihnen gerne!

Nach der T023 ist alle 4 Monate eine Funktionskontrolle und einmal im Jahr eine Systemkontrolle vom Hersteller oder einer von Hersteller zertifizierten Person durchzuführen. Eine Werkstatt- oder Vor-Ort-Funktions- und Systemkontrolle bieten wir Ihnen auch gerne an!

Auszug aus der T023

Die maximalen Abstände zwischen den Kontrollen betragen:
Kontrollarten Intervalle
Sichtkontrolle und Anzeigetest Vor jeder Arbeitsschicht

Wenn absehbar ist, dass ein Gerät über den Schichtwechsel hinweg eingesetzt wird, kann die Kontrolle auch arbeitstäglich erfolgen.

Funktionskontrolle 4 Monate
Systemkontrolle 1 Jahr
Aufzeichnung 3 Jahre

Dräger X-am® 8000

Dräger X-am 5600

Dräger X-am® 1/2/5xx

Dräger X-am® 7000

(nur noch Ersatzteile)

Dräger Pac®